ARDIS GmbH erfüllt alle Aufträge entsprechend der geltenden Anforderungen des Bundesdenkmalschutzgesetzes und erfüllt die Richtlinien für archäologische Grabungen in Österreich. Gleiches gilt für die italienische Gesetzgebung und die hier anzuwendenden Regeln des Amtes für Archäologie bzw. des Ufficio Beni Archeologici.
Archäologische Befunde sind durch ein Bauvorhaben unmittelbar bedroht und müssen unter großem Zeitdruck bestmöglich freigelegt und dokumentiert werden.
Ein Bauvorhaben wird während der Erdbewegungsarbeiten von Archäologen kontrolliert, um sicherzustellen, dass keine Bodendenkmäler zerstört werden.
Die freigelegten Befunde werden über spezielle Anwendungen aus der Nahbereichsphotogrammetrie dreidimensional dargestellt.
Ein Bodendenkmal wird über mehrere Jahre gezielt freigelegt und dokumentiert. Verschiedenste wissenschaftliche Fragestellungen werden gemeinsam mit Fachkollegen erörtert.
Verschiedenste Methoden dienen der nicht invasiven (ohne Eingriff in den Boden) Erkundung eines großräumigen Areals.
Schnitte werden geöffnet, um erste Erkenntnisse über die Boden- und Befundsituation zu erlangen. Auf Basis dieser Ergebnisse können weiterführende Maßnahmen kalkuliert werden.
Bei Renovierungs-, Umbau- oder Abrissarbeiten treten archäologische Befunde auf, die Einblick in die baugeschichtliche Entwicklung von Gebäuden geben.
Ziel ist einerseits die erstkonservatorisch richtige Behandlung und Bergung von Funden und andererseits ihre fachliche Auswertung und Aufarbeitung.
Ziel ist die Erklärung komplizierter Sachverhalte und die moderne Präsentation archäologischer Themen.